Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Vermessungs- und Katastergesetz
VermKatG NRW§ 1 Aufgaben
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VermKatG%20NRW/1#abs-1 (1) Das amtliche Vermessungswesen umfasst als öffentliche Aufgabe die Erhebung, Führung und Bereitstellung der Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters. Die Aufgabenerfüllung des amtlichen Vermessungswesens ist ständig dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik anzupassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VermKatG%20NRW/1#abs-2 (2) Das amtliche Vermessungswesen richtet den einheitlichen geodätischen Raumbezug ein. Es erhebt hierzu Festpunktdaten, unterhält Positionierungsdienste, erhebt auf dieser Grundlage die Daten über die Erscheinungsformen der Erdoberfläche (§ 8) sowie die Daten aller Liegenschaften (§ 11) und stellt diese bereit. Die Daten des amtlichen Vermessungswesens sind die Geobasisdaten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VermKatG%20NRW/1#abs-3 (3) Die Geobasisdaten sind in einem Geobasisinformationssystem entsprechend den Anforderungen der Bürger und der Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft zu führen und regelmäßig zu aktualisieren. Zu den Geobasisdaten gehören auch historisch gewordene Geobasisdaten. Das Geobasisinformationssystem beinhaltet zudem Aussagen insbesondere über die Herkunft, die Qualität, die Zugriffsmöglichkeiten und die Aktualität der Geobasisdaten (Metadaten).
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VermKatG%20NRW/1#abs-4 (4) Der einheitliche geodätische Raumbezug und die Geobasisdaten sind als Grundlage für alle raum- und bodenbezogenen Informationssysteme, Planungen und Maßnahmen der Landesverwaltung und der Kommunen zu verwenden. Andere öffentliche und private Stellen sollen die Daten verwenden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VermKatG%20NRW/1#abs-5 (5) Die zuständigen Behörden informieren über das Angebot und die Nutzungsmöglichkeiten der Geobasisdaten.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 1 VermKatG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Minden, 05.08.2021 – 3 K 1124/18
- VG Münster, 09.03.2021 – 2 K 7350/17Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 28.08.2008 – 4 K 2124/08Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 11.02.2026 – 4 K 7937/23
- OVG NRW, 05.09.2012 – 14 A 2814/09Zitiert von 6
- VG Minden, 15.08.2012 – 3 K 2127/11
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 21.06.2011 – 14 A 7/10Zitiert von 7
- VG Düsseldorf, 19.11.2009 – 4 K 8380/08Zitiert von 1
- OVG NRW, 26.02.2009 – 14 A 3073/07Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 VermKatG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.